Medizinprodukte können in der Regel nicht zulasten der Krankenkassen verschrieben werden. Dennoch gibt es für eine Reihe von Indikationen wie der Mukoviszidose eine Ausnahmeliste, sie wird in Medizinerkreisen die Anlage 5 genannt.
Hier ein Auszug aller Produkte, für die bei CF, zum Teil nur für bestimmte Altersbereiche die Verschreibung zulasten der Krankenkasse zulässig ist.
Abführmittel – für (ganz) kleine Patient:innen von 6 Monaten bis 11 Jahren
Hinweis: Diagnose Obstipation reicht aus, CF keine Vorbedingung
- Kinderlax® elektrolytfrei
Abführmittel – für kleine Patient:innen vom 2.-11. Lebensjahr
Hinweis: Diagnose Obstipation reicht aus, CF keine Vorbedingung
- MOVICOL® Junior aromafrei
- MOVICOL® Junior Schoko
Abführmittel – für CF-Patient:innen ab dem 12. Lebensjahr)
- Freka-Clyss®
- Isomol®
- Klistier Fresenius
- MacroGo Klinge plus Elektrolyte
- Macrogol AbZ
- Macrogol beta Lemon (neu seit 05/2022)
- Macrogol dura®
- Macrogol TAD®
- Movicol®
- Movicol® aromafrei
- Movicol® flüssig Orange
- Movicol® Schoko
- Movicol V
- ParkoLax®
- roleca macrogol
Hypertone Kochsalzlösung zum Inhalieren – für CF-Patient:innen ab dem 6. Lebensjahr
- Kochsalz 6% Inhalat Pädia®
- Muco Clear® 6%
- Natriumchlorid-Lösung 6% zur Inhalation
- Nebusal 7%
Literatur:
Gemeinsamer Bundesausschuss / Anlage V zum Abschnitt J der Arzneimittel-Richtlinie: Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte. Stand: 20.07.2022
Hinweis: eine Übersicht auch der Beschlüsse und der Historie findet sich hier.
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